Liebe Kunden,
am 1. Mai 2025 tritt die neue Regelung im Passgesetz, im Personalausweisgesetz und in der Aufenthaltsverordnung in Kraft. Das bedeutet, dass nur noch digital erstellte Passbilder im Antragsprozess für hoheitliche Dokumente akzeptiert werden.
Dies werden wir auch in Zukunft sicherstellen und freuen uns, dass wir unseren Kunden diesen Service (nur für ausgewählte Fotografen) anbieten dürfen:
Bei diesem System werden alle Vorgaben der Richtlinie für die biometrische Anfertigung der Passbilder erfüllt. Das gilt auch für die Übermittlung der geprüften biometrischen Fotos an die Ämter.
- Sie werden von uns, wie bisher, anspruchsvoll und nach den biometrischen Richtlinien in unserem Fotostudio fotografiert. Dabei wenden wir das gleiche Prüfverfahren an wie die Bundesdruckerei.
- Über eine Hochsicherheits-Passbild-Cloud, welche für die Behörden zertifiziert ist, werden die Bilddaten übertragen und mittels einer sicheren Verbindung in Ihre Behördensoftware geladen (gemäß BSI TR-03170).
- Sie bekommen von uns zur Beantragung ihrer Passdokumente einen ausgedruckten DataMatrix-Code mit einem Token (eindeutiger Code). Dieser wird von Ihnen bei der Passstelle vorgelegt, damit die Verwaltungsmitarbeiter die Daten scannen und über eine gesicherte Verbindung aus der Passbildspeicher-Cloud herunterladen können.
- Durch das nachverfolgbare Pseudonym des Fotografen im DataMatrix-Code sowie dem manipulationsfreien System ist sichergestellt, dass die Bilder frei von Morphing oder nachträglicher verfälschender Bearbeitung sind.
Zum rechtlichen Status des E-Passbildes:
"Der Dienstleister hat das Lichtbild elektronisch zu fertigen und im Anschluss durch ein sicheres Verfahren an die Passbehörde zu übermitteln. Dienstleister ist jede natürliche oder juristische Person, die gewerbsmäßig Lichtbilder von anderen Personen anfertigt und wenn ein Teil dieser Lichtbilder zur Vorlage bei einer Passbehörde bestimmt ist.“
(Auszug aus dem Bundesministerium – Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, Artikel 4 / §1A).